SVHC-Liste letzte Aktualisierung: TPP wird als Punkt 242 hinzugefügt, was sollten Unternehmen tun?

Am 7. November 2024 (Helsinki-Zeit) hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) in einer wichtigen Ankündigung Triphenylphosphat (TPP) offiziell in die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) im Rahmen von REACH aufgenommen. Mit dieser Aktualisierung wird die SVHC-Liste auf 242 Stoffe erweitert, wodurch die Regulierung chemischer Stoffe auf dem europäischen Markt um ein weiteres Kapitel erweitert wird.


TPP, chemisch bekannt als Triphenylphosphat, ist eine phosphorhaltige Verbindung, die häufig als Flammschutzmittel und Weichmacher für Kunststoffe und Harze sowie als Weichmacher für synthetischen Kautschuk verwendet wird. Im Zuge der intensivierten Erforschung der Sicherheit hat sich jedoch herausgestellt, dass TPP möglicherweise negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt hat. Studien zufolge kann TPP vom menschlichen Körper über den oralen und inhalativen Weg aufgenommen werden, hat eine milde hemmende Wirkung auf die Acetylcholinesterase der menschlichen Erythrozyten und zeigt eine starke Toxizität für Wasserorganismen, die als akute Wassergefahr der Kategorie 1 und der chronischen Wassergefahr der Kategorie 1 eingestuft werden. Experimente haben gezeigt, dass TPP bei Fischen und Amphibien signifikante endokrinschädigende Eigenschaften besitzt.


Aufgrund dieser Gefahren hat die ECHA TPP in die SVHC-Liste gemäß Artikel 57 Buchstabe f - Umwelt der EU-REACH-Verordnung aufgenommen.


Hersteller oder Importeure müssen innerhalb von sechs Monaten nach dem 7. November 2024 die entsprechenden SVHC-Verpflichtungen erfüllen, wenn ihre Artikel für den Export nach Europa TPP enthalten. Gemäß der EU-REACH-Verordnung müssen relevante Informationen, wenn der SVHC-Gehalt in einem Produkt 0,1 % übersteigt, nachgelagert mitgeteilt werden, einschließlich eines SDB oder einer Richtlinie über sichere Verwendung, und mindestens den Namen dieses SVHC enthalten. Verbraucher können einen ähnlichen Antrag stellen, und die Anbieter sollten die entsprechenden Informationen innerhalb von 45 Tagen kostenlos zur Verfügung stellen.

Darüber hinaus sind Hersteller, Importeure oder Alleinvertreter in der EU ebenfalls verpflichtet, eine SVHC-Meldung bei der ECHA einzureichen, wenn der SVHC-Gehalt in einem Erzeugnis 0,1 % übersteigt und das jährliche Exportvolumen 1 Tonne übersteigt. Bei neuen SVHC-Stoffen muss die Meldepflicht innerhalb von 6 Monaten nach der Aufnahme in die Liste erfüllt sein.

Es ist erwähnenswert, dass seit dem 5. Januar 2021 auch Produkte, die mehr als 0,1 % SVHC-Stoffe für den Export nach Europa enthalten, die SCIP-Meldung ausfüllen müssen, bevor sie in Verkehr gebracht werden dürfen. In der Zwischenzeit können Erzeugnisse, die SVHC-Stoffe enthalten, nicht für das EU-Umweltzeichen beantragt werden.


Die Aufnahme von TPP in die SVHC-Liste wird zweifellos weitreichende Auswirkungen auf die Produktion und den Export der relevanten Industriezweige haben. Hersteller und Importeure müssen die neueste SVHC-Liste der ECHA genau beachten und die Konformität ihrer Produkte sicherstellen. Gleichzeitig erinnert sie die globalen Chemikalienhersteller und -händler daran, dass sie bei der Entwicklung und Herstellung von Chemikalien deren Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit umfassend berücksichtigen und die Sicherheit und Nachhaltigkeit ihrer Produkte gewährleisten müssen.


Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die formelle Aufnahme von TPP in die SVHC-Liste eine wichtige Initiative im Bereich der Chemikalienregulierung in Europa ist, die die Bemühungen der EU zur Regulierung gefährlicher chemischer Stoffe weiter stärkt und globale Unternehmen daran erinnert, dass sie dem Umweltschutz und der Sicherheit ihrer Produkte mehr Aufmerksamkeit schenken müssen.


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